Sparen Sie sich das Ausdrucken Ihrer Verträge und die Vertragsunterzeichnung vor Ort!
Einfach online unterschreiben und Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren! Wir sind ab sofort dabei. » Weitere Informationen
Menü
- Startseite
- Online-Produkte
- Aktuelles
- Topthemen
- Immobilienschenkung
- Mietverwaltung
- Immobilienverkauf
- Telekommunikationsgesetz
- Hausverkauf
- Tierhaltung in WEG
- Wohneigentumsförderung
- Beschlüsse über Wirtschaftspläne
- Urteil des Bundesgerichtshofs
- Neue Gesetzgebung
- Umbau der Eigentumswohnung
- Rauchwarnmelder
- Gebäudeenergiegesetz
- Mietwohnungsneubau
- Mieten oder kaufen?
- Freigrenze für Einnahmen
- Steuerfalle Grundstücks-Teilverkauf
- Baupreise
- Bundesförderung
- Grundsteuer
- Pressemitteilungen
- Topthemen
- Kunden-Login
- Kunde werden
- AGBs
Topthemen
Muster anzeigen
Pressemitteilung vom 28.03.2018
Mietpreisbremse in Hessen unwirksam
Haus & Grund fordert Abschaffung der MietpreisbremseAm Dienstag hat das Landgericht Frankfurt a. M. die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Damit ist Hessen bereits das dritte Bundesland, in dem Richter die Mietpreisbremse verwerfen.
„Die Mietpreisbremse gerät immer mehr ins Wanken“, kommentierte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-11 S 183/17). Bereits im letzten Jahr hatten ein Münchner und ein Hamburger Gericht den dortigen Mietpreisbremsen eine vergleichbare Abfuhr erteilt. In Berlin haben Richter sogar grundsätzliche Zweifel daran geäußert, ob die Mietpreisbremse mit der Verfassung in Einklang steht und diese Frage zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht.
„Es wird Zeit, dass die Bundesregierung das Scheitern der Mietpreisbremse endlich anerkennt“, forderte Warnecke. „Statt an einer verfassungswidrigen Preisregulierung rumzudoktern, sollten wirksame Mittel zur Bekämpfung der angespannten Wohnungsmärkte auf den Weg gebracht werden.“
Kunden- Login
Hier kommen Sie zum Login in den Kunden-Bereich
Kunde werden
Werden Sie Kunde bei uns - einfach registrieren und einloggen
Zur Sitemap-Ansicht wechseln
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang