Mietwohnungsneubau

Neue Sonderabschreibung in Sicht

Eine Sonderabschreibung soll künftig neue steuerliche Anreize für Neubauvorhaben setzen. 

Mit der Neueinführung einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) können Vermieter sechs Jahre lang die Investitionskosten für Neubauten auf diese Weise abschreiben. Ein Blick auf die aktuellen Baugenehmigungszahlen macht das Problem nur allzu deutlich: Von Januar bis Juli 2023 sanken die Baugenehmigungen um 36,5 Prozent bei Einfamilienhäusern, um 53,2 Prozent bei Zweifamilienhäusern und um 27,5 Prozent bei Mehrfamilienhäusern. Damit erreicht der Markt Negativrekorde: Die Baubeginne liegen mehr als 50 Prozent unter den Vorjahren, die monatlichen Baugenehmigungen auf Zehnjahres-Tiefstwerten.

Einführung einer degressiven AfA 

Aufgrund des akuten Wohnraummangels sowie der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen durch hohe Baukosten plant die Bundesregierung nun eine degressive Abschreibung für Gebäude befristet einzuführen. Mit dieser Option soll der Steuervorteil von neu gebauten oder angeschafften vermieteten Wohnimmobilien in den ersten Jahren nach der Fertigstellung höher ausfallen und mit der Zeit niedriger werden. Das sieht der Regierungsentwurf für das Wachstumschancengesetz vor. Bislang konnten neue Gebäude nur linear nach einem festen pauschalierten Prozentsatz abgeschrieben werden (§ 7 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes).

Online-Wohnraummietvertrag und
digitale Signierung mit MieterCheck

Einfach online unterschreiben - Sparen Sie ab sofort Verwaltungsaufwand, Papier und Kosten mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und SCHUFA-Identitätsprüfung.


Befristete Abschreibung in Höhe von 6 Prozent 

Die Neuregelung ermöglicht eine befristete Abschreibung in Höhe von 6 Prozent für neue Gebäude. Sie gilt ausschließlich für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Im Fall der Anschaffung ist die degressive AfA nur dann möglich, wenn der Kaufvertrag in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossen wird. Die Abschreibung gilt somit auch für Bauvorhaben, für die bereits eine Baugenehmigung vorliegt, die aber noch nicht begonnen wurden. 

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Solange die degressive AfA vorgenommen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen nicht zulässig. Soweit diese eintreten, kann der Steuerpflichtige jedoch zur linearen AfA wechseln – wenn dies für ihn steuerlich günstiger ist.

Zur Info 

Die Steuerentlastung für den Mietwohnungsneubau ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das vom Bundeskabinett am 29. August 2023 beschlossen wurde und sich somit noch im Regierungsentwurf befindet. Das Gesetz wird voraussichtlich im November vom Bundestag verabschiedet.