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Pressemitteilung vom 14.10.2010

BGH-Urteil zur Mietkautionszahlung nicht nachvollziehbar

Haus & Grund: Mietkautionen werden sicher angelegt

 

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hält das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Mietkautionszahlung für nicht nachvollziehbar. Laut Haus & Grund sieht das Gesetz eindeutig vor, dass der Vermieter eine Barkaution insolvenzfest anlegen muss. Nicht vorgeschrieben sei hingegen, dass der Vermieter bereits vor Erhalt der Kaution dem Mieter ein insolvenzfestes Konto benennen müsse, auf das der Mieter die Kaution überweist. Anderes könne allerdings vertraglich vereinbart werden. „Die nun vorgenommene Einschränkung durch den BGH ist unnötig und praxisfern. Vermieter haben auch in der Vergangenheit Mietkautionen stets sicher angelegt“, sagte Haus & Grund-Mietrechtsexperte Kai Warnecke.

 

Der Fall: Laut Mietvertrag war der Mieter verpflichtet, dem Vermieter bei Einzug eine Barkaution zu übergeben. Der Vermieter sollte dieses Geld im Anschluss auf einem Mietkautionskonto anlegen. Der Mieter verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Vermieter hätte ihm zunächst das Mietkautionskonto benennen und nachweisen müssen. Aufgrund der ausbleibenden Kautionszahlung kündigte der Vermieter das Mietverhältnis. Der BGH entschied, dass die Kautionszahlung davon abhängig gemacht werden kann, dass der Vermieter zuvor ein insolvenzfestes Konto benennt.

 

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