Sparen Sie sich das Ausdrucken Ihrer Verträge und die Vertragsunterzeichnung vor Ort!
Einfach online unterschreiben und Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren! Wir sind ab sofort dabei. » Weitere Informationen
Menü
- Startseite
- Online-Produkte
- Aktuelles
- Topthemen
- Immobilienverkauf
- Telekommunikationsgesetz
- Hausverkauf
- Tierhaltung in WEG
- Wohneigentumsförderung
- Beschlüsse über Wirtschaftspläne
- Urteil des Bundesgerichtshofs
- Neue Gesetzgebung
- Umbau der Eigentumswohnung
- Rauchwarnmelder
- Gebäudeenergiegesetz
- Mietwohnungsneubau
- Mieten oder kaufen?
- Freigrenze für Einnahmen
- Steuerfalle Grundstücks-Teilverkauf
- Baupreise
- Bundesförderung
- Grundsteuer
- Pressemitteilungen
- Topthemen
- Kunden-Login
- Kunde werden
- AGBs
Topthemen
Muster anzeigen
Pressemitteilung vom 17.07.2017
Baumaßnahmen in einer WEG: Vorsicht bei der Beschlussfassung!
Energetische Modernisierungen gut planenWohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwalter, die eine energetische Modernisierung durchführen wollen, sollten die Baumaßnahmen mit viel Vorlaufzeit planen. So lassen sich vor allem teure Fehler bei den Beschlussfassungen vermeiden. Darauf weist der Eigentümerverband
Als erstes muss der Verwalter im Rahmen einer Eigentümerversammlung über die geplante Modernisierungsmaßnahme berichten. Sind die Wohnungseigentümer grundsätzlich damit einverstanden, müssen Beschlüsse darüber gefasst werden, dass Energieberater und Baufachleute hinzugezogen werden, Angebote eingeholt werden und welcher Kostenrahmen für diese ersten Maßnahmen gesteckt wird. Erst im Anschluss sollte der Verwalter diese Posten auch beauftragen. Die Empfehlungen des Energieberaters und der Baufachleute sowie die Angebote und deren Finanzierung müssen dann auf einer weiteren Eigentümerversammlung beschlossen werden. Handelt es sich bei der Baumaßnahme um eine Modernisierung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, muss eine Mehrheit von drei Vierteln aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer zustimmen, die zugleich mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile begründen (doppelt qualifizierte Mehrheit).
Haus & Grund empfiehlt, die erforderlichen Beschlüsse in der Eigentümerversammlung einzeln zu fassen. Wird im Nachhinein einer der Beschlüsse angefochten, ist nicht gleich das ganze Modernisierungsprojekt in Gefahr.
Kunden- Login
Hier kommen Sie zum Login in den Kunden-Bereich
Kunde werden
Werden Sie Kunde bei uns - einfach registrieren und einloggen
Zur Sitemap-Ansicht wechseln
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang