Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei; gerade im Mietrecht
Die Infoblätter von Haus & Grund informieren kurz und knapp über verschiedene Themen, die für Vermieter wichtig und interessant sind. Sie werden laufend inhaltlich aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Infoblätter nur einen groben Überblick geben können. Für ausführlichere Informationen steht Ihnen Ihr örtlicher Haus & Grund-Verein gerne zur Verfügung.
Deshalb brauchen Sie als Vermieter umfassende Informationen, damit Sie sich richtig verhalten und sich Ihre Immobilie rechnet.
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In leicht verständlichen Infoblättern
finden Sie hier vielfältige Hinweise und Ratschläge zu dem Thema Mietrecht
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Steuerbonus
Steuerbonus für Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und handwerkliche Arbeiten an der selbst genutzten Immobilie können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden und so die Steuerlast mindern.
Aber Achtung: Barzahlungen werden generell nicht anerkannt.
Haus & Grund informiert
Begünstigte Aufwendungen
Handwerkerleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Geltendmachung der Aufwendungen
Höhe der Steuerentlastung
Vermeidung von Gefahrenquellen
Räum- und Streupflichten
Jeder Vermieter bzw. Haus- und Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Dritte vor Gefahrenquellen zu schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Ein Teil dieser so genannten Verkehrssicherungspflicht ist die Räum- und Streupflicht.
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Umfang der Räum- und Streupflicht
Übertragung der Räum- und Streupflicht
Die neue Trinkwasserverordnung
Pflichten der Gebäudeeigentümer
Am 1. November 2011 tritt die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt gelten für Gebäudeeigentümer verschiedenen Pflichten bezüglich der Trinkwasserverteilungsanlagen in ihren Gebäuden.
Haus & Grund informiert:
Anzeigepflichten nach § 13 TrinkwV
Untersuchungspflicht nach § 14 TrinkwV
Besondere Anzeige- und Handlungspflichten nach § 16 TrinkwV
Information der Verbraucher nach § 21 TrinkwV
Laubfall und sonstige Baumimmissionen
Laubfall und sonstige Baumimmissionen
Häufig geraten benachbarte Grundeigentümer darüber in Streit, dass der Baum des einen Laub, Äste oder Blüten- und Samenteile auf das Grundstück des anderen abwirft.
Für den Grundstücksnachbarn kann dies äußerst ärgerlich sein. Balkone und Hausterrassen werden verschmutzt, ihre Benutzung im Herbst unter Umständen sogar gefährlich.
Haus & Grund informiert
Ein typisches Naturereignis Abwehranspruch des Nachbarn ausgeschlossen
Details regeln Städte und Gemeinden Öffentlich-rechtlichen Baumschutzsatzungen
Betriebskostenumlage
Umlage von Betriebskosten bei der Wohnraummiete
Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Haus & Grund informiert
Zu den Betriebskosten gehören gemäß § 2 Betriebskostenverordnung die folgenden Betriebskostenarten
Ausdrückliche Umlage der Betriebskosten
Vereinbarung über eine Vorausauszahlung der Betriebskosten
Realistische Höhe der Vorauszahlungen
Die Abrechnung der Betriebskosten
Prüfungs- und Einwendungsrechte des Mieters Risikominimierung
Heizkostenabrechnung
So vermeiden Sie Fehler bei der Ablesung
Das BGB und die Heizkostenverordnung (HeizKV) verpflichten bis auf wenige Ausnahmen alle Haus- und
Wohnungseigentümer, bei einer Zentralheizung die Wärmekosten nach dem jeweiligen Verbrauch auf die Mieter umzulegen.
Jeder soll bezahlen, was er oder sie verbraucht hat. Nur so kann der Mieter zu umweltbewusstem Verbrauch animiert werden.
Haus & Grund informiert
Allgemeines
Technik
Ablesung
Abrechnung
Ablesefehler bei Heizkosten
Kürzungsrecht – ein hohes Risiko
Sobald kleinste Zweifel auftauchen, sollte der Vermieter umgehend seinen örtlichen Haus & Grund-Verein aufsuchen.
Mieterhöhung nach Mietspiegel
Vergleichsmietensystem bei freifinanziertem Wohnraum
Bei der Vermietung freifinanzierten Wohnraums lässt das Gesetz die Erhöhung der monatlichen Miete bis zur Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete zu.
Schon aus Raumgründen kann dieses Informationsblatt Ihre Möglichkeiten zur Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete nur sehr gerafft darstellen. Lassen Sie sich deshalb beim örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein beraten.